Samstag 05.12.2026
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TypAllgemein
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OrtHimmelsleiter 26, 70437 Zuffenhausen
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Text
Bitte nicht vergessen, die Tränken vorher wegzunehmen
Samstag 13.03.2027
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OrtHimmelsleiter 26 70437 Zuffenhausen
Samstag 12.06.2027
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OrtHimmelsleiter 26 70437 Zuffenhausen
Samstag 18.09.2027
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OrtHimmelsleiter 26 70437 Zuffenhausen
🐔 Geflügelhaltung – wichtige Informationen für Züchter und Halter
Hühner, Wachteln und anderes Geflügel richtig halten
Wer Geflügel hält, übernimmt Verantwortung für die Gesundheit und das Wohl seiner Tiere. Gleichzeitig gibt es auch bei einer kleinen Hobbyhaltung verschiedene gesetzliche Vorgaben, die beachtet werden müssen.
Die Geflügel- und Vogelfreunde Zuffenhausen möchten Züchter und Geflügelhalter dabei unterstützen, die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen und Empfehlungen im Blick zu behalten.
Auf dieser Seite haben wir deshalb wichtige Informationen zu Registrierung, Betriebsnummer, Tierseuchenkasse, Stallbuch, Impfungen, Biosicherheit und Geflügelpest zusammengestellt.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung, tierärztliche Beratung oder Auskunft der zuständigen Behörden. Gesetzliche Vorschriften und behördliche Maßnahmen können sich ändern. Maßgeblich sind immer die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen.
1. 📝 Geflügelhaltung anmelden
Wer Geflügel hält, muss seine Tierhaltung bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Das gilt auch für kleine Hobbyhaltungen.
Als Geflügel gelten unter anderem:
- 🐔 Hühner
- 🦃 Truthühner/Puten
- 🦆 Enten
- 🪿 Gänse
- 🐦 Wachteln
- 🐦 Perlhühner
- 🐦 Rebhühner
- 🐦 Fasane
- 🐦 Laufvögel
Auch die Haltung von beispielsweise Japanischen Legewachteln muss daher grundsätzlich angezeigt werden.
Für Stuttgart bestätigt die Landeshauptstadt ausdrücklich, dass die Meldepflicht auch für Hobbyhaltungen und Wachteln gilt.
Zusätzlich ist der zuständigen Behörde mitzuteilen, ob das Geflügel im Stall oder im Freien gehalten wird.
🔗 Registrierung in Stuttgart
Für Geflügelhalter im Stadtgebiet Stuttgart ist das
Amt für öffentliche Ordnung – Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
zuständig.
👉 Nutztieranmeldung der Landeshauptstadt Stuttgart:
Nutztieranmeldung Stuttgart
Dort stehen die aktuellen Informationen und Formulare zur Registrierung zur Verfügung.
2. 🔢 Registriernummer / Betriebsnummer
Im Zusammenhang mit der Tierhaltung wird eine Registriernummer vergeben. Sie wird umgangssprachlich häufig auch als Betriebsnummer, VVVO-Nummer oder HIT-Nummer bezeichnet.
Diese Nummer dient der eindeutigen Zuordnung der Tierhaltung.
⏱️ Wie lange dauert die Vergabe?
Wer eine neue Geflügelhaltung registrieren lassen muss, sollte dies rechtzeitig vor der nächsten Impfaktion erledigen.
Die Bearbeitungszeit kann davon abhängen, ob alle Angaben vollständig vorliegen und wie die zuständige Behörde ausgelastet ist.
Unser Tipp:
Bitte die Registrier-/Betriebsnummer frühzeitig beantragen und nicht erst unmittelbar vor einer Impfaktion.
🔴 Wichtig für unsere Impfgruppe
Für die Impfstoffausgabe über die Impfgruppe der Geflügel- und Vogelfreunde Zuffenhausen gilt eine klare Voraussetzung:
Impfstoff wird ausschließlich an Züchter und Geflügelhalter ausgegeben, die eine gültige Registrier-/Betriebsnummer für ihre Geflügelhaltung vorweisen können.
Eine lediglich beantragte Nummer reicht nicht aus.
Ohne Nachweis einer gültigen Registrier-/Betriebsnummer erfolgt keine Impfstoffausgabe über unsere Impfgruppe.
Damit möchten wir sicherstellen, dass die Impfstoffausgabe nachvollziehbar erfolgt und die teilnehmenden Tierhaltungen ordnungsgemäß registriert sind.
Wir bitten hierfür um Verständnis.
3. 💰 Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Neben der Registrierung beim zuständigen Veterinäramt müssen Geflügelhalter auch die Regelungen der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK BW) beachten.
Dabei ist wichtig:
Die Registrierung der Tierhaltung beim Veterinäramt und die Meldung bei der Tierseuchenkasse sind zwei unterschiedliche Vorgänge.
Die Melde- und Beitragspflicht bei der Tierseuchenkasse hängt unter anderem von Tierart und Bestandsgröße ab.
🐔 Hühner und Puten
Bei Hühnern und/oder Truthühnern besteht in Baden-Württemberg derzeit grundsätzlich ab 26 Tieren eine Melde- und Beitragspflicht, sofern keine anderen beitragspflichtigen Tierarten gehalten werden.
🐦 Wachteln
Wachteln sind bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg derzeit nicht melde- und beitragspflichtig. Das gilt auch für Enten und Gänse.
Das bedeutet beispielsweise:
Wer ausschließlich Japanische Legewachteln hält, muss diese derzeit nicht bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg melden.
Die Haltung muss trotzdem bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Wichtig bei mehreren Tierarten
Wer verschiedene Tierarten hält, sollte die individuelle Meldepflicht direkt mit der Tierseuchenkasse klären.
🔗 Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Dort finden sich die aktuellen Informationen zu:
- Meldepflicht
- Beitragspflicht
- Tierarten
- Bestandsmeldung
- Fristen
- Anmeldung
4. 📖 Bestandsregister / Stallbuch
Wer Geflügel hält, muss ein Bestandsregister führen. Häufig wird dafür auch der Begriff Stallbuch verwendet.
Die Geflügelpest-Verordnung schreibt vor, dass insbesondere Zu- und Abgänge des Geflügels unverzüglich dokumentiert werden.
Bei einem Zugang sind unter anderem festzuhalten:
- Name und Anschrift des Transportunternehmens
- Name und Anschrift des bisherigen Tierhalters
- Datum des Zugangs
- Art des Geflügels
Bei einem Abgang:
- Name und Anschrift des Transportunternehmens
- Name und Anschrift des zukünftigen Tierhalters
- Datum des Abgangs
- Art des Geflügels
Bei Beständen mit mehr als 100 Tieren kommen zusätzliche tägliche Aufzeichnungen über verendete Tiere hinzu.
Bei größeren Beständen und bestimmten Haltungs- oder Veranstaltungsformen können weitere Aufzeichnungspflichten hinzukommen.
Unser Tipp:
Auch bei einer kleinen Hobbyhaltung empfehlen wir dringend, ein einfaches Stallbuch bzw. Bestandsregister regelmäßig und vollständig zu führen.
5. 💉 Newcastle Disease – Impfpflicht
Für Hühner und Truthühner/Puten besteht in Deutschland eine gesetzliche Impfpflicht gegen die Newcastle Disease (ND).
Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb oder eine kleine Hobbyhaltung handelt.
Die Impfung ist in den vom Impfstoffhersteller vorgesehenen Abständen zu wiederholen, sodass im Bestand eine ausreichende Immunität vorhanden ist. Über die durchgeführten Impfungen sind Nachweise zu führen.
Welche Tiere betrifft die gesetzliche ND-Impfpflicht?
| Tierart | Allgemeine gesetzliche ND-Impfpflicht |
|---|---|
| 🐔 Hühner | JA |
| 🦃 Truthühner / Puten | JA |
| 🐦 Japanische Legewachteln | NEIN |
| 🦆 Enten | keine allgemeine ND-Impfpflicht wie bei Hühnern/Puten |
| 🪿 Gänse | keine allgemeine ND-Impfpflicht wie bei Hühnern/Puten |
| 🐦 Perlhühner | keine allgemeine ND-Impfpflicht wie bei Hühnern/Puten |
| 🐦 Fasane | keine allgemeine ND-Impfpflicht wie bei Hühnern/Puten |
| 🐦 Rebhühner | keine allgemeine ND-Impfpflicht wie bei Hühnern/Puten |
Wichtig:
„Keine allgemeine gesetzliche Impfpflicht“ bedeutet nicht, dass eine Impfung einer anderen Vogelart unter allen Umständen ausgeschlossen oder niemals sinnvoll ist.
Bei anderen Vogelarten sollte die Impfentscheidung immer mit einem Tierarzt und anhand des konkret zugelassenen Impfstoffes getroffen werden.
6. 🐦 Beispiel: Japanische Legewachteln
Japanische Legewachteln sind ein gutes Beispiel dafür, warum die verschiedenen gesetzlichen Pflichten voneinander getrennt betrachtet werden müssen.
Japanische Legewachteln sind:
✅ Geflügel im Sinne der Geflügelpest-Verordnung
✅ grundsätzlich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen
✅ von den allgemeinen Biosicherheits- und Schutzvorschriften betroffen
✅ in das erforderliche Bestandsregister einzubeziehen
Derzeit gilt:
❌ keine allgemeine gesetzliche Newcastle-Impfpflicht wie bei Hühnern und Truthühnern
❌ keine Melde- und Beitragspflicht bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg führt Wachteln aktuell ausdrücklich als nicht melde- und beitragspflichtige Tierart.
Wichtig: Die fehlende TSK-Beitragspflicht bedeutet nicht, dass die Haltung nicht registriert werden muss.
7. 🩺 Voraussetzungen für die Impfung
Damit eine Impfung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, müssen sowohl die Haltung als auch die Tiere die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
🐔 Welche Tiere werden über unsere Impfgruppe geimpft?
Unsere Impfaktion richtet sich insbesondere an Hühner und Truthühner/Puten, für die die gesetzliche Newcastle-Impfpflicht besteht.
Andere Geflügelarten werden nicht automatisch im Rahmen unserer Newcastle-Impfaktion geimpft.
Bei Fragen zu anderen Vogelarten wenden Sie sich bitte an einen Tierarzt.
❤️ Die Tiere müssen impffähig sein
Zur Impfung dürfen grundsätzlich nur Tiere vorgestellt werden, bei denen nach tierärztlicher Beurteilung und entsprechend der Zulassung und Fachinformation des verwendeten Impfstoffes eine Impfung durchgeführt werden kann.
Kranke Tiere bitte nicht zur gemeinsamen Impfaktion bringen.
Tiere mit erkennbaren Krankheitsanzeichen sollten zunächst tierärztlich beurteilt werden.
Dazu können beispielsweise gehören:
- deutliche Teilnahmslosigkeit
- Atemprobleme
- auffälliger Durchfall
- deutliche Fress- oder Trinkunlust
- starke Abmagerung
- ungewöhnliche neurologische Erscheinungen
- andere auffällige Krankheitsanzeichen
Kranke oder offensichtlich geschwächte Tiere bitte nicht zur gemeinsamen Impfaktion mitbringen.
Bei einem kranken Tier steht zunächst die tierärztliche Untersuchung und Behandlung im Vordergrund.
🐣 Alter und Impfzeitpunkt
Welches Alter für die Impfung geeignet ist und wann eine Wiederholungsimpfung erforderlich ist, hängt unter anderem vom verwendeten Impfstoff und dessen Fachinformation ab.
Der Tierarzt legt entsprechend fest:
- welche Tiere geimpft werden,
- wann die Impfung erfolgt,
- wann Wiederholungsimpfungen erforderlich sind,
- welcher Impfstoff verwendet wird und
- welches Impfverfahren angewendet wird.
💊 Impfstoff und Anwendung
Der Impfstoff wird entsprechend seiner Zulassung, Fachinformation und den tierärztlichen Vorgaben eingesetzt.
Die Geflügel- und Vogelfreunde Zuffenhausen ersetzen dabei nicht den Tierarzt.
8. 🔴 Voraussetzungen für unsere Impfstoffausgabe
Für unsere Impfgruppe gelten folgende Voraussetzungen:
1. Registrierte Tierhaltung
Der Halter muss eine gültige Registrier-/Betriebsnummer für seine Geflügelhaltung besitzen.
2. Nachweis
Die Nummer muss bei Bedarf nachgewiesen werden können.
3. Geeignete Tiere
Es dürfen nur Tiere zur Impfung vorgesehen werden, für die die jeweilige Impfaktion bestimmt ist und die nach den Vorgaben des Tierarztes bzw. Impfstoffes impffähig sind.
4. Keine offensichtlich kranken Tiere
Kranke oder auffällig erkrankte Tiere gehören nicht in eine gemeinsame Impfaktion.
5. Impfunterlagen
Vorhandene frühere Impfnachweise sollten zur Verfügung stehen.
Keine gültige Registrier-/Betriebsnummer = keine Impfstoffausgabe über unsere Impfgruppe.
9. 🛡️ Biosicherheit
Jeder Geflügelhalter sollte seinen Bestand möglichst gut vor dem Eintrag und der Weiterverbreitung von Tierseuchen schützen.
Die Geflügelpest-Verordnung enthält hierzu konkrete Vorgaben. Unter anderem darf Geflügel nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Außerdem darf Geflügel nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Darüber hinaus empfehlen wir:
☑ Stall und Auslauf regelmäßig reinigen
☑ geeignetes Schuhwerk verwenden
☑ Stallkleidung möglichst nicht außerhalb der Tierhaltung verwenden
☑ Gerätschaften sauber halten
☑ Kontakte zwischen verschiedenen Geflügelbeständen möglichst vermeiden
☑ neue Tiere nicht unkontrolliert in einen bestehenden Bestand integrieren
☑ Futter und Wasser geschützt aufbewahren
☑ kranke Tiere aufmerksam beobachten
10. 🚨 Geflügelpest / Vogelgrippe
Die Geflügelpest kann jederzeit zu behördlichen Maßnahmen führen.
Je nach aktueller Seuchenlage können beispielsweise angeordnet werden:
- Aufstallung
- Verbringungsbeschränkungen
- Untersuchungen
- Schutz- und Überwachungszonen
- zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen
Deshalb sollten Geflügelhalter die aktuellen Informationen der zuständigen Behörden regelmäßig verfolgen.
Wichtig:
Behördliche Anordnungen können unabhängig davon gelten, ob es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb oder eine kleine Hobbyhaltung handelt.
11. 🩺 Krankheitsanzeichen ernst nehmen
Geflügelhalter sollten ihren Bestand regelmäßig beobachten.
Ungewöhnliche Todesfälle, deutliche Leistungseinbrüche oder andere auffällige Krankheitsanzeichen sollten ernst genommen werden.
Die Geflügelpest-Verordnung enthält für bestimmte Bestandsgrößen konkrete Kriterien für eine tierärztliche Untersuchung.
Bei auffälligen Erkrankungen oder Todesfällen gilt:
Nicht abwarten – Tierarzt kontaktieren.
Bei entsprechendem Verdacht ist außerdem das zuständige Veterinäramt einzubeziehen.
12. 🧼 Hygiene und Schutzkleidung
Gerade bei der Betreuung mehrerer Geflügelbestände ist auf eine gute Hygiene zu achten.
Das gilt insbesondere bei:
- Impfaktionen
- Tiertransporten
- Ausstellungen
- Tierzukäufen
- Besuchen anderer Geflügelhaltungen
Ziel ist es, eine mögliche Verschleppung von Krankheitserregern zwischen verschiedenen Beständen zu vermeiden.
13. 🏆 Geflügel auf Ausstellungen
Wer Geflügel auf Ausstellungen, Märkten oder vergleichbaren Veranstaltungen zeigt oder transportiert, muss zusätzliche Vorschriften beachten.
Je nach Veranstaltung können beispielsweise erforderlich sein:
- tierärztliche Untersuchungen
- Gesundheitsbescheinigungen
- Impfungen
- Angaben zur Herkunft
- Registriernummer des Herkunftsbestandes
- weitere behördliche Nachweise
Vor jeder Ausstellung sollten deshalb die aktuellen Vorgaben des Veranstalters und der zuständigen Behörden geprüft werden.
14. 📋 Die große Checkliste für Geflügelhalter
Halten Sie Geflügel?
Dann prüfen Sie bitte:
☐ Haltung beim zuständigen Veterinäramt angezeigt
☐ Registrier-/Betriebsnummer vorhanden
☐ Registrier-/Betriebsnummer griffbereit
☐ Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse geprüft
☐ Bestandsregister / Stallbuch eingerichtet
☐ Zu- und Abgänge dokumentiert
☐ Impfpflicht gegen Newcastle Disease geprüft
☐ Hühner und Puten regelmäßig gegen ND impfen lassen
☐ Impfnachweise aufbewahren
☐ Futter vor Wildvögeln geschützt
☐ Wasser vor Wildvögeln geschützt
☐ Stall und Gerätschaften hygienisch halten
☐ aktuelle Geflügelpestlage beachten
☐ behördliche Anordnungen beachten
☐ bei auffälligen Erkrankungen oder Todesfällen Tierarzt kontaktieren
15. 💉 Unsere Impfgruppe in Zuffenhausen
Die Geflügel- und Vogelfreunde Zuffenhausen organisieren gemeinsame Impfaktionen für teilnehmende Züchter und Geflügelhalter.
Im Mittelpunkt steht insbesondere die regelmäßige Newcastle-Impfung für Hühner und Truthühner/Puten.
🔴 Wichtig für die Teilnahme
Die Ausgabe von Impfstoff erfolgt ausschließlich an Züchter und Geflügelhalter, die eine gültige Registrier-/Betriebsnummer vorweisen können.
Eine lediglich beantragte Nummer reicht nicht aus.
Deshalb:
Erst registrieren lassen – dann an der Impfstoffausgabe teilnehmen.
Bitte beantragen Sie die Registrier-/Betriebsnummer rechtzeitig vor der nächsten Impfaktion.
16. 📞 Ansprechpartner
Geflügel- und Vogelfreunde Zuffenhausen
Fragen zur Impfgruppe und unseren Impfaktionen:
📧 Rainer Salzer Mail: rainer.salzer (@) gmx.de
☎️ 0172-9074999 gerne auch per WhatsApp
🔗 Wichtige offizielle Informationsquellen
🏛️ Landeshauptstadt Stuttgart – Nutztieranmeldung
💰 Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
🧬 Friedrich-Loeffler-Institut
⚖️ Aktuelle Bundesgesetze und Verordnungen
⚠️ Rechtlicher Hinweis
Diese Internetseite wurde erstellt, um Züchter und Geflügelhalter über wichtige gesetzliche Pflichten, Impfungen und Vorsorgemaßnahmen zu informieren.
Sie stellt keine Rechtsberatung, tierärztliche Beratung oder behördliche Auskunft dar.
Je nach Tierart, Bestandsgröße, Haltungsform, Standort und aktueller Tierseuchenlage können weitere Vorschriften gelten.
Maßgeblich sind immer die jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die Anordnungen der zuständigen Behörden.
Da sich insbesondere tierseuchenrechtliche Maßnahmen kurzfristig ändern können, empfehlen wir, bei konkreten Fragen die zuständige Behörde oder einen Tierarzt zu kontaktieren.
Stand: August 2026